Hunderte von Singlebörsen und Partnervermittlungen auf dem Markt und all diese haben unterschiedliche Kündigungsfristen und Vorgehensweisen, wenn das Singlebörsen Abo gekündigt werden soll. Das der User hier manchmal nicht ganz klarkommt ist einleuchtend. Wenn ich zum Beispiel einen Vertrag online abschließe, warum kann ich diesen nicht wieder online kündigen?

Dies hier ist keine Rechtsauskunft/Beistand. Diesen können und wollen wir nicht gewähren. Es handelt sich lediglich um hilfreiche Tipps zur Kündigung eines Singlebörsen-Abo.

Oder warum muss ich trotz Widerrufs für Leistungen zahlen, die ich kaum oder gar nicht in Anspruch genommen habe? Wir werden versuchen, die wichtigsten fragen zum Singlebörsen Abo zu beantworten und zeigen wie das Kündigen des Abonnements bzw. der Mitgliedschaft auch wirklich klappt.

Das Wichtigste zuerst: Das Singlebörsen Abo kündigen

Warum das Singlebörsen Abo gekündigt werden soll, kann natürlich viele Gründe haben. Der neue Partner wurde gefunden, es wird eine andere Partnervermittlung oder Dating-Plattform bevorzugt oder, oder, oder …

In einer gratis Singlebörse gibt es in der Regel keinen Vertrag, der gekündigt werden muss. Hier reicht es oftmals aus, einfach einen Button zu klicken, um die Mitgliedschaft zu beenden. Einige Singlebörsen löschen dann das gesamte Profil, andere wiederum nicht. Soll das ganze Profil wirklich gelöscht werden, ist es vorteilhaft einfach den Betreiber über E-Mail zu kontaktieren und um die Löschung der persönlichen Daten zu bitten.

Wer das Abo bzw. den Vertrag in einer kostenpflichtigen Singlebörse oder Partnervermittlung kündigen möchte, der sollte sich in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und/oder in seinem Vertrag darüber informieren, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind.

Je nach Singlebörse/Partnervermittlung ist dann eine Kündigung unter Angabe des Namens, der Adresse der Vertrags- bzw. Mitgliedsnummer mehr oder weniger einfach. Einige Plattformen reicht eine einfache E-Mail zur Kündigung oder ein simpler Mausklick im Account selbst, andere bestehen auf eine schriftliche Kündigung auf dem Postwege.

Bestehen Sie immer auf eine Bestätigung der Kündigung in schriftlicher Form – egal ob gratis Singlebörse (wenn Sie diese kündigen möchten) oder Bezahl-Plattform, egal ob als Brief oder E-Mail.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte und einige Partnervermittlungen lassen auch nur diesen Weg zu, der verschickt seine Kündigung auf dem Postweg, und zwar mindestens per Einwurfeinschreiben.

• Beispiel einer Kündigung

Ihr Name, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort                           Ort, Datum

Kundennummer/Vertragsnummer

E-Mail-Adresse

Name und Anschrift der Singlebörse/Partnervermittlung (befindet sich im Impressum auf der Webseite der Singlebörse)

Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft Vertragsnummer (Ihre Vertragsnummer).

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich fristgerecht meine (Name der Mitgliedschaft) bei, (Name der Singlebörse/Partnervermittlung) welche zugehörig zu oben genannter E-Mail-Adresse abgeschlossen wurde, fristgerecht zum (Datum tt.mm.jjjj).

Des Weiteren bitte ich um die Löschung meiner gesamten persönlichen Daten aus Ihren Unterlagen und widerrufe gleichzeitig die Einwilligung zur Nutzung dieser durch Sie.

Bitte bestätigen Sie mir bitte die Kündigung des Vertrags schriftlich auf dem Postweg.

Mit freundlichen Grüßen

(Ihre Unterschrift)

Eine seriöse Singlebörse/Partnervermittlung wird eine solche Kündigung problemlos akzeptieren, soweit Sie natürlich mit Ihren Zahlungen der Mitgliedsgebühr nicht in Verzug sind.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Ja. Nach dem Fernabsatzgesetz  §§ 312b, 312d, 355 BGB haben Sie 14 Tage lang das Recht auf Widerruf ohne Angabe von Gründen. Hierüber müssen Sie vom Betreiber vor Vertragsabschluss informiert worden sein. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, verlängert sich der Zeitraum.

[box type=”error” align=”aligncenter” ]Achtung: Einige Singlebörsen/Partnervermittlungen stellen Ihnen bei einem Widerruf Kosten für beispielsweise E-Mails in Rechnung, die Sie während der höchstens 14 Tage auf der Plattform gelesen bzw. geschrieben haben. Rechtlich wird dies als „Wertersatz“ eingestuft.[/box]

Kann ich ein Singlebörsen Abo vorzeitig kündigen?

Das können Sie sicherlich. Aber: wenn kein Verschulden seitens der Plattform geltend gemacht werden kann (zum Beispiel die Singlebörse gibt es nicht mehr), dann werden Sie die gebühren für die gesamte Laufzeit des Abos tragen müssen.

Wie sieht es mit der Kündigung in einer Partnervermittlung aus?

Umstritten ist immer noch, ob eine Online-Partnervermittlung unter das BGB § 656 einer Heiratsvermittlung fällt. Die Online-Partnervermittlungen nehmen hiervon Abstand in ihren AGB. Bei einer vorzeitigen Kündigung erhalten Sie aber auch hier kein Geld zurück. Beachten Sie auf jeden Fall die Kündigungsfristen.

Meine Kündigung wurde von der Singlebörse/Partnervermittlung nicht akzeptiert. Was mache ich nun?

Überzeugen Sie sich als Erstes davon, dass Ihre Kündigung auch fristgerecht und konform war. Ist dies der Fall, dann weisen Sie das jeweilige Unternehmen nochmals in schriftlicher Form darauf hin und kündigen Sie eventuell auch an, den Fall einem Anwalt zu übergeben. Zahlen Sie keine Beiträge mehr und wiederrufen Sie die Einzugsermächtigung für die Gebühren, falls es eine solche gibt, bei Ihrer Bank.